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   BFH, 22.07.1965 - V 48/62 U   

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https://dejure.org/1965,2549
BFH, 22.07.1965 - V 48/62 U (https://dejure.org/1965,2549)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1965 - V 48/62 U (https://dejure.org/1965,2549)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1965 - V 48/62 U (https://dejure.org/1965,2549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Transaktionen zwischen mehreren Tochtergesellschaften derselben Muttergesellschaft umsatzsteuerpflichtig - Besteuerungsmaßstab im Umsatzsteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 288
  • BStBl III 1965, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.07.1952 - V 17/52 S

    Organschaft bei der Umsatzsteuer - Die Organschaft zwischen Mutter- und

    Auszug aus BFH, 22.07.1965 - V 48/62 U
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs V 17/52 S vom 17. Juli 1952 (BStBl 1952 III S. 234, Slg. Bd. 56 S. 604) war der Sinn dieser Vorschrift, daß ein Organschaftsverhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft nicht mehr bestehen sollte.
  • BFH, 05.10.1967 - V 108/64

    Schätzung bei Bestreiten eines vermuteten Tatbestandes durch den

    Außerdem seien die Grundsätze des BFH-Urteils V 48/62 U vom 22. Juli 1965 (BFH 83, 288, BStBl III 1965, 604) zu beachten.
  • BFH, 26.02.1976 - V R 167/70

    Kapitalgesellschaft - Lieferung eines Gegenstandes unter Selbstkostenpreis -

    d) Da sich im Umsatzsteuerrecht die Frage nach der Angemessenheit der erbrachten Gegenleistung grundsätzlich nicht stellen kann (anders nur im Bereich des Art. 11 des Kontrollratgesetzes Nr. 15, vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1965 V 48/52 U, BFHE 83, 288, BStBl III 1965, 604), kann in verschärfender Gesetzesauslegung auch der Unterschiedsbetrag zwischen vereinbarungsgemäß geleisteten Beträgen und -- im vorliegenden Falle -- den Selbstkosten der Klägerin nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
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